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Beschwerde Abstimmung biometrische Pässe (Schweiz)

 
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lauchenauermartin
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PostPosted: Sun May 31, 2009 8:15 pm    Post subject: beim Kanton Luzern rausgeworfen! Reply with quote

http://geistige-landesverteidigung.ch/Aktuelles/files/bericht_akteneinsicht-1.pdf

Bericht über die Akteneinsicht von sechs Beschwerdeführern
am Donnerstag, den 28.5.2009


Am 27.5.2009 erhielten viele der 250 Beschwerdeführer eine Mitteilung des Kanton Luzern, in welcher den Beschwerdeführern mitgeteilt wurde, dass sie am 28.5.2009, also einen Tag später, „auf telefonische Voranmeldung hin“ Gelegenheit hätten, Akten einzusehen; nachdem
die „wesentlichen Abklärungen des Sachverhaltes abgeschlossen“ seien.
Um diesen Tag wirklich nutzen zu können, meldete ich im Auftrage der Geistigen Landesverteidigung „mindestens 4“ Beschwerdeführer zur Einsichtnahme um 11:00 Uhr in einem Telefonat mit Herrn Buchmann an. Dabei musste ich deutlich machen, dass die Knappheit des Termins die Benennung der genauen Teilnehmer an der Einsichtnahme noch
nicht möglich macht. Lediglich mein Name stehe fest.
Am 28.5. traf sich dann ein Team von 6 Beschwerdeführern im Bahnhof Luzern. Zwei dieser Beschwerdeführer hatten weder eine Bestätigung noch Mitteilung über die Möglichkeit der Akteneinsicht bekommen. Sie erhielten diese Informationen lediglich durch uns.
Pünktlich um 11.00 Uhr betraten wir das Büro im dritten Stock. Herr Buchmann hatte eine Liste vorbereitet und betonte nur die Einsicht nehmen zu lassen, die auf seiner Liste stünden.
Da zwei Personen unserer Gruppe nicht auf der Liste standen, kam es zu einigem verbalen hin und her, bei dem wir Herr Buchmann auf die unterschiedliche Behandlung der Beschwerdeführer hinwiesen. Er erklärte die Zusendung von zwei Schreiben bei den Einen und einem Schreiben bei den Anderen mit der Menge der Beschwerden die im Kanton
Luzern eingegangen sind. Er vertrat die Auffassung dass die nachträglich belegbare Zusendung der Beschwerdebriefe zweier Personen per Einschreiben nicht sein könne. Mittels der Erklärung mittels Vollmacht doch allen Zugang verschaffen zu können und einigem mühsamen hin und er wurden wir zusammen mit meinem Bevollmächtigten, Anian Liebrand, zu den Akten vorgelassen.
Her Buchmann führte uns in ein Besprechungszimmer im Dachgeschoss. Dort lagen mehrere Hefter mit Unterlagen. Er betonte mehrfach, dass wir die Unterlagen nicht aus dem Hefter nehmen sollen. Gegen 11:20 Uhr konnten wir dann endlich die Unterlagen ungestört einsehen.
Wir brauchten einige Zeit um einen ersten Überblick über das Zahlenmaterial und die
Dokumente zu gewinnen. So gegen 11:50 war es uns möglich erste systematische Einblicke zu nehmen. Wir fanden dabei diverse Auffälligkeiten die wir besprachen und die einer näheren Nachprüfung oder zumindest einer Erläuterung und Abklärung würdig sind.
Um 12:00 Uhr besprachen wir in der Gruppe, wie nun weiter zu verfahren sei; wie wir weiter vorgehen wollen. In diesem Moment kam Herr Buchmann wieder hinein, unterbrach uns abrupt und betonte, dass dies kein Besprechungszimmer sei. Ich fragte ihn ob er uns das Reden verbieten wolle. Er wiederholte seine Ausführungen. Ich sagte ihm nochmals, ob das eine Anweisung sein soll, dass wir nicht reden dürften. Ich wünsche klare Aussagen. Wir erwähnten, dass wir uns ja über die Unterlagen, Ergebnisse und die Einsichtnahme austauschen würden und es ja nicht sein könne, dass wir nicht mit einander reden dürfen.
Er fragte schliesslich rein rethorisch ob wir nun fertig sein würden. Ich wies Herrn Buchmann darauf hin, dass wir reichlich viel Zahlenmaterial vor uns hätten und uns das in Ruhe anschauen möchten. Wir haben uns alle für diesen kurzfristigen Termin frei gemacht und es könne nicht sein, dass man uns nicht genügend Zeit für die Einsichtnahme lasse. Wir sind
davon ausgegangen, als wir 11:00 Uhr vereinbarten, dass wir im Prinzip Zeit hätten bis zur Schliessung der Behörde am Abend. Ich verwies darauf, dass wir einige Stunden brauchen um die Unterlagen ausreichend eingesehen zu haben.
Herr Buchmann wollte uns 5 Minuten lassen. Wir erwähnten, dass wir in jedem Fall noch 30 Minuten bleiben wollen um zumindest geordnet die Arbeit abschliessen zu können. Wir würden dann aber immer noch unter Protest gehen. Er gestand uns schliesslich lediglich 15 Minuten zu. Wir verbaten uns dann jede weitere Diskussion um die Zeit noch zu nuten.
Um 12:20 verliessen wir den Besprechungsraum unter Protest analog seiner Vorschrift um nicht den Vorwurf des Hausfriedensbruchs ausgesetzt zu werden. Wir waren uns alle einig, die abgebrochen Einsichtnahme zu kritisieren und Herrn Buchmann unseren Protest in
seinem Büro zu übermitteln. Herr Buchmann war zu Tisch...
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lauchenauermartin
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PostPosted: Fri Jun 05, 2009 4:28 pm    Post subject: Unmögliche Fristen und Rechtsverhinderung Reply with quote

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----- Nachricht von autorenteam@geistige-landesverteidigung.ch ---------
Datum: Fri, 5 Jun 2009 14:15:13 +0200
Von: Autorenteam <autorenteam@geistige-landesverteidigung.ch>
Antwort an: autorenteam@geistige-landesverteidigung.ch

Betreff: Von unmöglichen Fristen und Rechtsverhinderung


Von unmöglichen Fristen und Rechtsverhinderung


Nachdem nun mehr als 14 Kantone Beschwerden abgelehnt haben und noch mindestens 5 Kantone ausstehen, haben wir Gespräche mit verschiedenen, unter anderem prominenten Anwälten geführt. Dabei wurde klar: Der völlig unangebrachte kantonale Zuständigkeits- wirrwarr bei einer eidgenössischen Abstimmung dient nur einem einzigen Zweck: Der Verhinderung der Wahrnehmung der demokratischen Rechte.


Die Rechtsverhinderung hat dabei System: 5 Tage Frist gerechnet
inklusive Samstagen führt zu dem absurden Zustand, dass in manchen
Kantonen die Einsprachefristen ablaufen, währenddessen in anderen
Kantonen noch nicht mal die Beschwerden entschieden sind. Somit kann
ein Beschwerdeeinreicher, der als guter und konsequenter Demokrat in
allen Kantonen Beschwerden eingereicht hätte, nicht nur eine Klage
machen, sondern er ist zu mindestens zwei Klagen genötigt.


Unabhängig davon kommt hinzu, dass Gutachten, Erwägungen, die
Beschwerdeschrift innerhalb von 5 Tagen nach Ablehnung der Beschwerde komplett beim Bundesgericht eingereicht werden müssen. Gutachter und auch Beschwerdeschriften sind in der Regel nicht in fünf Tagen anzufertigen. Dank des pervertierten und völlig falsch interpretierten Föderalismus, der in dieser Frage nun mal wirklich mit ?Kantönligeist? betitelt werden darf, werden Bürger dazu gezwungen, bei einer eidgenössischen Abstimmung für jeden Kanton einzeln zu begründen und zu belegen, was der spezifische Klagegrund sei. Der Nachweis der Knappheit einer Abstimmung auf eidgenössischer Ebene führt - je nach Auslegung - zu keinem Beschwerdegrund, wenn es nicht auf im Kanton und jeder Gemeinde sehr knapp war. Dies alles ist in 5 Tagen zu erwägen, zu dokumentieren und zu formulieren!


Die Anzahl der Kantone und der Klagen beeinflusst den Preis einer
Rechtsvertretung ganz erheblich. So ist mit Gutachten,
Wochendzuschlägen, Gerichtskosten, Anwaltskosten von zirka 23000
Franken bei zwei bis drei Kantone für einen Beschwerdesteller zu
rechnen. Alle Kantone und alle Beschwerdeführer zu berücksichtigen
führt zwar nicht zu einer Multiplikation, aber dennoch zu einer
unbezahlbaren Verteuerung von Gerichts- und Anwaltskosten.


Der Effekt einer Klage dürfte bei der Weiterziehung der Beschwerden
über ein kurzes Medienfeuerwerk nicht hinausreichen; die
Wahrscheinlichkeit eines Erfolges vor Gericht ohne Gutachten - welche
in Anbetracht der Zeit kaum zu erstellen sind - dürfte nahe Null sein.
Dennoch gehen uns die Optionen nicht aus. Wir prüfen weiterhin und
werden Sie in Kürze unterrichten.


Wir sind auf weitere Spendenzusagen angewiesen. Bei den Vorgesprächen wurde klar, dass die Anwälte Vorschüsse haben wollen. Bisher haben wir bereits über 100 sehr erfreuliche Zusagen. Diese reichen jedoch für einen Prozess noch nicht aus. Wer sich noch nicht aufraffen konnte, den bitten wir jetzt im Namen der Freiheit und Demokratie darum!


Gehen Sie bitte davon aus; dass Ihr Geld nicht fahrlässig von der
Geistigen Landesverteidigung ausgegeben wird. Drei Personen müssen
einstimmig über eine Kostengutsprache entscheiden; wir werden ihre
Einzahlung nicht für sinnlose Klagen ausgeben.




Da wir mit diesen Entscheiden gerechnet haben, haben wir im
Hintergrund bereits weiter gearbeitet. Folgendes ist nun in Planung:


Luzern:
Hier laufen bereits diverse Aktionen gegen das undemokratische und
arrogante Verhalten der Behörden bei der Akteneinsicht. Luzern wird
von uns bevorzugt behandelt und unter ganz besondere Aufmerksamkeit
gestellt


Zug:
Bisher ist Zug der einzige Kanton, der den ausserkantonalen
Beschwerdeführer Kosten auferlegt. Diese werden völlig unhaltbar als
trölerisch abgetan und rechtlich nicht begründet. Die Auferlegung von
Kosten für Ausserkantonale grenzt an kalkulierte Willkür da man nur
mittels einer Bundesgerichtsbeschwerde eine rechtlich falsche oder
nicht gesicherte Behauptung entkräften kann. Damit hat sich ZG als ein
weiterer Kanton, den wir weiterhin ?beglücken? werden, hervor getan.
Wer dort eine Beschwerde eingereicht hat, sollte sich bei
beschwerdestelle@geistige-landesverteidigung.ch melden. Wir empfehlen
Ihnen das gemeinsam und abgesprochen anzugehen!


Waadt:
In diesem Kanton erhärten sich die Verdachtsfälle, dass ein Wahlbetrug
stattgefunden hat. Dieser Kanton wird ebenfalls weiterhin
berücksichtigt. Derzeit prüfen wir die Sachlage im Detail. Unsere
Aktivitäten werden hier massiv ausgebaut.


St. Gallen:
Die Absage der Beschwerde durch die Regierung enthält eine Drohung:
wenn Du noch einmal ?aufmuckst?, dann kostet es dich was. Auch dieser
Kanton wird vermutlich näher unter die Lupe genommen.




Unterstützung nötig:
Nicht nur finanzieller Art, sondern auch auf Arbeitshilfe sind wir
angewiesen. Wer hier noch mitarbeiten kann, melde sich bitte am besten
in skype ?Geistige Landesverteidigung?. Wir sind auch an der
Ausarbeitung eines Flyers interessiert, der ausgedruckt, verteilt und
aufgelegt werden kann.
Ebenso bitten wir alle, sich in der Umgebung unter Organisationen,
Politiker oder Juristen umzuhören, die sich ebenfalls nicht
einverstanden erklären kann mit dem knappen Wahlergebnis und dem
Vorgehen der Kantone. Bitte sprecht die an und verweist diese auf die
GLV. Gerne nehmen wir Kontakt auf.




Wenn Sie sich die Macht geben wollen bei passender Gelegenheit uns in
die Lage zu versetzen, Klagen gegen einzelne Kantone zu führen oder zu
unterstützen; sind wir auf mehr Unterstützer angeweisen. Bitte melden
Sie sich unter:

http://www.geistige-landesverteidigung.ch/Sammelklage/Sammelklage.php

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